Die Rechtssache H2O AM könnte vor Gericht enden
Ein Anteilseignerkollektiv und Einzelinvestoren haben Gespräche mit der Verwaltungsgesellschaft eingeleitet. Sie erklären sich bereit, den Fall vor Gericht zu bringen.
Etwa zehn Investoren und Berater der Vermögensverwaltung (CGP) haben das „H2O-Anteilseignerkollektiv“ gegründet, einen Verband mit dem Ziel, Erklärungen und Rückerstattungen für den von der H2O AM erlittenen Schaden zu erwirken, so ein Artikel in Les Echos.
Mit Beratung durch die Anwaltskanzlei Cornet Vincent Ségurel vertritt das Kollektiv Investoren mit Vermögenswerten in den Side-Pockets, die im Anschluss an die Rechtssache Windhorst und seine unbaren und schwer zu verkaufenden Anleihen gebildet wurden. Die Anwaltskanzlei bemängelt eine unzureichende Information über das Risiko solcher Privatschulden und mögliche Unregelmäßigkeiten bei komplexen Finanzierungsgeschäften.
In diesem Stadium wurde die AMF kontaktiert, um die Rolle des Vermittlers mit der Verwaltungsgesellschaft zu übernehmen. Auf Anfrage der Redaktion wollte sich das Kollektiv nicht näher zum Fortschritt dieser Gespräche äußern. Etwa zehn Anleger fordern Rückerstattungen.
Frau Rechtsanwältin Hélène Ferron-Poloni aus der Anwaltskanzlei Lecoq Vallon & Ferron-Poloni vertritt ebenfalls etwa zehn Privatanleger. Sie planen ebenfalls, H2O AM wegen einer unklaren Kommunikation unter Verletzung ihrer Informationspflicht zivilrechtlich zu verfolgen. Frau Rechtsanwältin Ferron-Peloni erklärte gegenüber der Redaktion, dass sie sich noch in der Phase der gütlichen Einigung befände. „Ich denke, wir werden bis Anfang Februar ein genaueres Bild der Position von H2O und Natixis haben“, sagte sie. Ihre Mandanten fordern eine Rückerstattung von Natixis für den erlittenen Schaden. Und nicht zuletzt haben die eingefrorenen Kredite durchschnittlich 30 % ihres Werts verloren.
Die Rechtssache H2O AM könnte also Anfang 2021 eine gerichtliche Wende einschlagen und diese für die Verwaltungsgesellschaft endlose Abfolge verlängern. „Die Schwierigkeiten von H2O dauern seit mehr als einem Jahr an, doch es musste gewartet werden, bis die Schäden konkretisiert wurden und sie beziffert werden konnten, um mit der Zusammenstellung der Unterlagen zu beginnen“, erklärt Hélène Ferron-Poloni.
H2O und Natixis sind nicht die einzigen Gesellschaften, die sich wahrscheinlich vor Gericht wiedersehen werden. Rechtsanwältin Helène Ferron-Poloni schließt es nicht aus, gegen bestimmte Versicherer gerichtlich vorzugehen.