Erfolgreicher Antrag auf eine einstweilige beweiskräftige Verfügung 145
Nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die fast 9 Monate dauerte und bei der die CACEIS Bank, KPMG sowie Natixis IM und H2O AM gemeinsam und abgestimmt ein Vielfaches an Zwischenfällen verzeichneten, insbesondere mit der Begründung einer angeblichen Unzulässigkeit des Gutachterantrags 145 des H2O-Anteilseignerkollektivs, wurde mit der einstweiligen Verfügung vom 8. Juni 2022 durch das Handelsgericht Paris unserem Antrag auf ein Sachverständigengutachten stattgegeben und Herr Eric Pinon als „beobachtender Techniker“ benannt. Die H2O AM musste demnach nahezu alle Beweisstücke aushändigen, um die wir gebeten hatten, um uns zu ermöglichen, alle Geschäfte zurückzuverfolgen und so den Umfang der von der H2O AM (und von den mit der Kontrolle der gesetzeskonformen Verwaltung der H2O-Fonds und der Side-Pockets beauftragten Unternehmen) begangenen Fehler sowie die Höhe der Verluste genau zu bestimmen, die durch die H2O-Fonds und Side-Pockets im Rahmen der Investitionen, die sich auf die Tennor-Gruppe konzentrierten, entstanden sind.
Vorausgesetzt, dieses Vorgehen ist erfolgreich, wird der Verband Zugang zu allen erforderlichen Dokumenten erhalten, um einen Antrag auf Schadensersatz in der Hauptsache zu stellen.
Bemerkenswerterweise haben die Gesellschaften CACEIS Bank (Depotstelle für OGAW H2O), KPMG (Rechnungsprüfer der OGAW H2O) und Natixis IM (Gesellschaft der Natixis-Gruppe, insbesondere beauftragt mit der internen Kontrolle von H2O AM und der zentralen Vermarktung der OGAW H2O), die der Verband zwecks Wahrheitsfindung um die Aushändigung von beweiskräftigen Unterlagen und die Teilnahme am Gutachterverfahren 145 gebeten hat, beim Richter im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirkt, dass sie nicht Teil des laufenden Untersuchungsverfahrens sind. Diese Entscheidung stützt sich auf bestimmte von den Klägern bestrittene Erklärungen der Betroffenen und auf die Tatsache, dass die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde (Autorité des marchés financiers, AMF) immer noch keine Disziplinarmaßnahmen gegen diese Akteure eingeleitet hat. Der Verband beklagt den Wunsch dieser „vertrauenswürdigen Dritten“, sich zusammenzuschließen, um die Klärung der Verantwortlichkeiten in diesem Fall zu versagen, und behält sich vor, eine Entschädigung von ihnen zu fordern, wenn sich bestätigt, dass die Depotstelle und/oder der Wirtschaftsprüfer und/oder Natixis IM ihre Aufgaben nicht zur vollen Zufriedenheit erfüllt haben, indem sie die Kommission sechs Jahre lang nicht über schwerwiegende Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung der OGAW H2O benachrichtigt haben.