Fragen zum Verein
Der Zweck des Verbands besteht darin, Sparer, die Inhaber von H2O-Fondsanteilen sind, in einer gütlichen Einigung oder bei Bedarf durch gerichtliche Klagen zu vereinigen und ihre Interessen zu verteidigen.
Der Verband will insbesondere eine Entschädigung der Anteilseigner von Side-Pockets aufgrund der Verstöße der Dienstleister bei der Verwaltung der abgespalteten Fonds erwirken.
Der Verband hat sich drei Ziele gesetzt: Das erste Ziel des Verbands besteht darin, den Mitgliedern zu ermöglichen, den Schaden, der durch die Side-Pockets entstanden ist, besser zu verstehen.
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Die verschiedenen Experten, die für den Verband arbeiten, haben versucht, die bereits erlittenen und die zukünftigen Verluste zu berechnen.
Auf der Website des Verbands können Sie Ihren Schaden leicht einschätzen. Die Einzelheiten und die Berechnungsmethode können selbstverständlich individuell mitgeteilt werden, wurden aber aus offensichtlichen Gründen der Vertraulichkeit nicht online gestellt.
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Die Vereinigung wird einen regelmäßigen Newsletter herausgeben, damit alle Mitglieder die Entwicklungen verfolgen können.
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Der Verband versucht, mittels gütlicher oder gerichtlicher Verfahren vorrangig für seine Mitglieder eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens infolge der Side-Pockets zu erhalten.
Der Verband ist für jede natürliche oder juristische Person bestimmt, die bis zum heutigen Tag Anteile am Side-Pocket-Fonds von H2O hält. Die 6 betroffenen Fonds sind: ADAGIO, MODERATO, ALLEGRO, MULTI-BONDS, MULTI-STRATEGIES und MULTI-EQUITIES.
Vermögensberater und andere professionelle Personen, die ihren Kunden H2O-Fonds empfohlen haben, können dem Verband nicht beitreten, wenn sie keine Anteile besitzen. Dagegen können sie ihren Kunden anbieten, direkt auf der Website des Verbands Mitglied zu werden.
Sie können auch alle Beitrittsformalitäten für ihre Kunden durchführen. In diesem Fall müssen sie sich vorher an den Verband wenden.
Verwaltungsgesellschaften, Investmentfonds usw., die H2O-Fonds gezeichnet haben, müssen sich an den für die Angelegenheit zuständigen Rechtsanwalt, Dominique Stucki, wenden oder direkt den Verband kontaktieren.
JA. Als Versicherter sind Sie indirekt Anteilseigner der Side-Pockets. Wenn Ihr Schaden hingegen unmittelbar und gewiss ist, können Sie ohne Weiteres dem Verband beitreten und gerichtliche Schritte einleiten.
Die Stärke des Verbands beruht in erster Linie auf seiner hohen Anzahl an Mitgliedern.
Seit seiner Gründung im Dezember 2020 arbeitet der Verband eng mit Rechtsanwalt Dominique Stucki zusammen.
Doch vor allem arbeitet der Verband seit September 2022 eng mit dem Unternehmen Deminor zusammen, das alle Verfahrenskosten, Gutachterkosten usw. übernimmt.
Bei der Anmeldung wird ein einmaliger Beitrag von 50 Euro pro Person erhoben. Er ist für die Arbeit des Vereins, die Herausgabe der regelmäßigen Newsletter und die Koordination von Anwälten, Experten, Beratern und Mediatoren bestimmt.
Nein. Die einzigen Kosten sind die 50 Euro, die bei der Anmeldung verlangt werden.
Der Verband hat eine Vereinbarung mit Deminor, einem auf die Finanzierung von Gerichtsverfahren spezialisierten Unternehmen, unterzeichnet, das die im Rahmen des Verfahrens anfallenden Kosten übernimmt. Im Erfolgsfall erhält Deminor 25 % (ohne MwSt., 30 % inkl. MwSt.) der von den Mitgliedern der Vereinigung zurückgeforderten Beträge.
Sie können direkt online auf der Verbandswebsite Mitglied werden. Die Mitgliedsaufnahme kann in mehreren Schritten erfolgen, wenn Sie nicht alle notwendigen Angaben zur Hand haben.
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Die Mitgliedschaft ist nominativ, mit einer Ausnahme: Verheiratete Personen, die in einem Gemeinschaftsgüterstand leben und die Anteile als ungeteilt halten, können eine gemeinsame Mitgliedschaft beantragen.
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Bei minderjährigen Personen werden die Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters angefordert.
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Bei komplexeren Fällen ist es erforderlich, den Verband unter der Adresse info@collectifporteursh2o.com anzuschreiben.
Sie können dem Verband auf dieselbe Weise beitreten, als wenn Sie die Anteile direkt in einem Wertpapierkonto halten. Beim Beitrittsverfahren werden Sie gebeten, eine Bestandsliste vorzulegen, in der die Anzahl der Side-Pocket-Anteile aufgeführt ist.
Es besteht heute eine erhebliche Unklarheit über den Wert von Side-Pockets. Jeder Vermittler hat seinen eigenen Ansatz zu diesem Thema: Einige bewerten sie überhaupt nicht mehr, andere bewerten sie mit einem symbolischen Wert von EUR 1,00 oder stützen sich auf die Werte, die die französische Finanzaufsichtsbehörde AMF Oktober 2020 bei der Einführung der Side-Pockets veröffentlichte und wieder andere nehmen die Schätzwerte an, die von der Firma H2O AM bereitgestellt werden.
Während die Side-Pockets theoretisch einen monatlichen Schätzwert haben, aktualisierte H2O AM diesen nicht monatlich und führte dafür Gründe der Vertraulichkeit im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit Herrn Windhorst an.
Um dieses Problem zu umgehen, werden Sie aufgefordert, nicht einen konkreten Betrag einzugeben, sondern die Anzahl der von Ihnen gehaltenen Anteile.
Um dem Verband beizutreten und an allen Verfahren teilzunehmen, sei es gütlich oder gerichtlich, müssen Sie nachweisen, dass Sie Anteile an den von H2O AM verwalteten Side-Pockets besitzen.
Zu diesem Zweck müssen Sie lediglich ein amtliches Dokument mit Ihrem Namen von Ihrer Bank oder Versicherungsgesellschaft beifügen, aus dem hervorgeht, dass Sie am Tag des Verbandsbeitritts Anteile an den Side-Pockets halten.
Excel-Tabellen oder Vermögensberichte reichen nicht aus, um nachzuweisen, dass Sie Anteile an den von H2O AM verwalteten Side-Pockets besitzen. Diese Dokumente stellen keine gültigen Nachweise dar.
Es ist sehr wichtig, Ihren Schaden beweisen zu können. Und zwar anhand von eindeutigen Dokumenten vor einem Richter. Das beste offizielle Dokument ist ein jährlicher Statusbericht eines Versicherers oder einer Bank. Da die Side-Pockets am 14. Oktober 2020 erstellt wurden, empfiehlt sich ein amtlicher Statusbericht zum 31. Dezember 2020.
Auch wenn es für die Gesellschaft H2O AM verlockend sein mag, die Verantwortung für die von ihr verursachten Verluste bei den Vermittlern (CGP, Versicherer, Makler, Plattformen usw.) zu suchen, wurden diese im vorliegenden Fall wohl selbst getäuscht: Für die über sieben Jahre lang getätigten nicht vorschriftsmäßigen Investitionen in Tennor-Wertpapiere ist allein die Verwaltungsgesellschaft verantwortlich, die in ihren Monatsberichten nicht transparent darüber informiert hat.
Fragen zu Side Pocket
Die Side-Pockets bestehen aus Wertpapieren (Anleihen und Aktien) der Tennor Holding Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften.
Tennor Holding ist ein niederländisches Unternehmen, das Herrn Lars Windhorst gehört, der sich in Privatinsolvenz befindet.
Angesichts der finanziellen Schwierigkeiten von Tennor wurde im Mai 2021 ein Teil der Schulden der Holding und einiger ihrer Tochtergesellschaften umstrukturiert (mit Mitteilung vom 25. Mai 2021 von H2Pressemitteilung von H2O vom 25. Mai 2021 und von Tennor vom 22. Mai 2021), wobei ein Abschlag von etwa -70 % gewährt wurde.
Diese Schulden waren in einer einzigen Anleiheemission (der „First Super Senior Secured Notes“ oder „FSSSN“) zusammengefasst worden, die sich auf die Tennor Holding bezog und im Januar 2022 zurückgezahlt werden sollte.
Am 2. November 2021 erklärte das Gericht in Amsterdam die Tennor Holding für zahlungsunfähig und beantragte die Liquidation der Gruppe, bevor diese Entscheidung in der Berufung aufgehoben wurde, insbesondere weil die Gläubiger, darunter H2O AM, zugestimmt hatten, die Rückzahlung auf Juli 2022 zu verschieben.
Bis zum 15. Dezember 2022 hatte keine Rückzahlung stattgefunden.
Lars Windhorst behauptete Ende August 2022 gegenüber zwei Journalisten der Financial Times, er werde „in den kommenden Wochen“ 550 Millionen Euro an die Sidepockets H2O AM zurückzahlen.
Die Geschichte von Herrn Windhorst lässt uns leider vermuten, dass er nichts oder nur sehr wenig zurückzahlen kann. Das machen wir an verschiedenen Umständen fest. So kommt es immer wieder zu Ausfällen bei Anleihen, die von Lars Windhorst kontrollierte Unternehmen ausgegeben haben sowie zu Insolvenzanträgen. Hinzu kmmt, dass die Holdinggesellschaft von Lars Windhorst seit 2019 keine Bilanzen mehr einreicht und La Perla, eine seiner an der Euronext Growth Paris notierten Tochtergesellschaften, an der einige Sidepockets beteiligt sind, bis zum 15. Dezember 2022 immer noch keine Bilanzen für 2021 eingereicht hat.
Jedenfalls liegt der Schaden, der durch die Investition einiger von H2O AM verwalteter Fonds in Tennor-Wertpapiere – eine nach den Vorschriften nicht zulässige Investition – entstanden ist, weit über den von Lars Windhorst Ende August 2022 erwähnten EUR 550 Mio. an Rückzahlungen. Bis zum 15. Dezember 2022 war diese Rückzahlung unseres Wissens noch nicht erfolgt.
Um auf eine Entschädigung des Schadens zu hoffen, ist es daher unerlässlich, über den Verein Collectif Porteurs H2O gerichtlich vorzugehen.
Die Jahresberichte der verschiedenen Fonds von H2O AM weisen tatsächlich zusätzliche Garantien von Tennor aus.
Diese Garantien scheinen jedoch sehr bescheiden zu sein. Wenn man die Zahlen in den verschiedenen Jahresberichten zusammenzählt, kommt man auf einen Betrag von EUR 230 Mio. Diese müssen im Verhältnis zu einer Gesamtverschuldung von ursprünglich rund EUR 2,25 Mrd. laut der französischen Finanzaufsichtsbehörde AMF und EUR 1,64 Mrd. bei der Gründung der Side-Pockets im Jahr 2020 betrachtet werden.
Bei den als Sicherheit eingebrachten Wertpapieren handelt es sich um Aktien von Tochtergesellschaften der Tennor-Gruppe, die im Falle eines Konkurses von Tennor wahrscheinlich fast nichts wert sind.